Taico T&T

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma TAICO Travel&Trade Inh. Stefan Knoll e.K. für die Besorgung von Reise-Visa



Bitte lesen Sie sich diese Bestimmungen und Bedingungen aufmerksam durch.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Wir (Auftragnehmer) handeln ausschließlich nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Etwaige von diesen Bedingungen abweichende Regelungen gelten nur, sofern sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
Die von uns angebotene Dienstleistung beinhaltet die Überprüfung der Anträge auf Vollständigkeit im Sinne der Anforderungen der jeweiligen Konsulate, die Vorlage und Abholung der Antragsunterlagen dortselbst sowie die Rücksendung an die vom Auftraggeber gewünschte Adresse. (Rechtliche) Beratung ist nicht Vertragsgegenstand! Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und/oder Vollständigkeit für durch uns erteilte Auskünfte.
Eingehende Aufträge werden unverzüglich ausgeführt. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers die Antragsunterlagen terminlich so einzureichen, dass ihm bzw. den Reisenden zum Zeitpunkt der geplanten Einreise in das visapflichtige Land ein gültiges Visum bzw. gültige Visa vorliegen. Vom Auftraggeber gesetzte Termine gleich welcher Art, sind für uns ein unverbindlicher Hinweis ohne jede rechtliche Bedeutung.

§ 2 Vertragsabschluss
Wir nehmen Aufträge nur an, wenn Sie unsere dafür vorgesehenen Auftragsformulare sowie die entsprechenden Visum-Antragsformulare vollständig online oder lesbar in Blockschrift ausgefüllt und unterschrieben haben und uns diese zusammen mit Ihrem/n Reisepass/Reisepässen übersandt.
Unvollständige bzw. unlesbar ausgefüllte Anträge / Aufträge versuchen wir mit Ihrer Hilfe telefonisch oder auf einem anderen geeigneten Wege zu komplettieren. Für den erhöhten Aufwand behalten wir uns vor, Ihnen 11,90 € je Einzelfall zu berechnen.

Der Auftrag gilt erst dann als vollständig, wenn er in der Form, die das Konsulat fordert, zusammen mit den für die Beantragung des Visum erforderlichen Anlagen vorliegt. Mit dem ersten Werktag an dem uns die Unterlagen vor 10:00 Uhr in abgabefähigem Zustand vorliegen, beginnt die Frist für die Bearbeitung.

Bei unklaren Aufträgen, wenn Sie in  Ihrem Auftrag einen offensichtlich von unserer Preisliste abweichenden Preis zum Lastschrifteinzug angegeben haben oder wenn wir aus anderen Gründen berechtigte Zweifel an der Durchsetzung unserer Forderungen haben behalten wir uns vor, den Rechnungsbetrag  per Nachnahme zu erheben. In diesem Falle werden zusätzlich zum Rechnungsbetrag die Nachnahmegebühren (UPS) berechnet.

Bitte schicken Sie keine Unterlagen, wenn Sie nicht mit diesen Regelungen einverstanden sind!

§ 3 Zahlung
Eingehende Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste/n Forderung/en angerechnet.

§ 3.1 Zahlungsverzug
Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder derselben unbegründet und ohne den Auftragnehmer  zu informieren widersprochen, so gerät der Kunde unmittelbar und ohne  Mahnung in Verzug. Tritt dieser Fall ein, berechnen wir die entstandenen Bankgebühren in Höhe von 5,-  Euro an den Auftraggeber weiter.  Die Unterlagen werden dann per UPS Nachnahme versandt (18,90 Euro Versandkosten).
Sind die Unterlagen bereits versandt und erfolgt der Ausgleich unserer Forderung einschließlich des erhöhten Bearbeitungsentgeltes nicht innerhalb von 30 Tagen nach der nachgewiesenen Zustellung des Passes/der Pässe beim Kunden, (unabhängig davon ob ein Visum/Visa erteilt wurde/n oder nicht), leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein.

Mit Eintritt des Verzugs sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen aktuellen Basiszinssatz zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Gegen Ansprüche kann nur mit solchen Gegenforderungen aufgerechnet werden, die entweder unstreitig oder rechtskräftig sind.

§ 4 Haftung und Beschränkung
(1) Wir haften wie ein ordentlicher Kaufmann für die gewissenhafte Durchführung Ihres Auftrages. Da aber alle Entscheidungen über Gewährung oder Ablehnung von Visa-Anträgen bei den zuständigen Botschaften und Behörden liegen, können wir für den Erfolg eines Visums- oder Passantrages grundsätzlich keine Gewähr übernehmen.  Ebenso übernehmen wir keine Haftung  für erteilte Auskünfte. Wir übernehmen ausdrücklich auch keine Haftung oder Gewähr für die Einhaltung etwaiger Fristen, unabhängig davon, welche Bedeutung diese für Sie bzw. Ihren Auftrag haben.

(2) Wir haften nicht für den Verlust der Unterlagen oder für Versäumnisse oder Fehler der Konsulate oder Behörden. Dadurch evtl. entstehende Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen. Der Auftraggeber ist verpflichtet seinen Pass bzw. seine Dokumente unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Übereinstimmung  der gewünschten Leistung mit den von uns berechneten bzw. gelieferten Leistungen und Auslagen zu überprüfen. Sollte ein  Mangel unserer Leistung vorliegen, ist uns dieser Umstand unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Dokumente bei Ihnen anzuzeigen. Nach Ablauf der Rügefrist können Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. Sonstige Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen  sind  innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Leistung uns gegenüber geltend zu machen. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie dieses in Schriftform tun.

(3) Unsere Haftung auf Schadenersatz wegen vertraglicher Ansprüche aus dem Dienstleistungsvertrag ist auf den 2-fachen Bearbeitungspreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Für eventuelle Vermögensschäden oder erhöhte Aufwendungen, aus welchen Gründen auch immer, haften wir nicht.  

(4) Für den Verlust von Reisedokumenten (Pässen) haften wir, soweit der Verlust in unseren Verantwortungsbereich fällt, im Höchstfalle mit den doppelten  Verwaltungsgebühren für die Erstellung von Ersatzdokumenten.  Die Haftung für den Verlust Ihrer Dokumente auf dem Postweg oder innerhalb der Konsulate schließen wir grundsätzlich aus. Da die Konsulate i.d.R. keine spezifischen Einlieferungsquittungen für die eingereichten Dokumente herausgeben, gilt unser Bearbeitungsvermerk auf Ihrem Auftragsformular als Beweis für die ordnungsgemäße Einlieferung/Visumbeantragung im jeweiligen Konsulat. Gleiches gilt für den Versand per Einschreiben, wobei hier die (unspezifische) Einlieferungsquittung der Post als Beweis für die ordnungsgemäße Aufgabe der Sendung und Erfüllung unserer Pflichten aus dem Dienstleistungsvertrag mit Ihnen gilt.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen das Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und Schäden so gering wie möglich zu halten. Leistungsträger oder sonstige betriebsfremde Personen sind nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.

§ 5 Auftragsstorno, Änderungen
(1) Aufträge zur Visa-Beantragung können nur in Ausnahmefällen, vor Abgabe der Unterlagen beim Konsulat des Reiselandes, zurückgezogen werden. Auf jeden Fall ist eine Entschädigung für unsere Aufwendungen in Höhe von 20 Euro zzgl. der jeweils gültigen MwSt. sowie die Gebühr für die Rücksendung Ihrer Unterlagen auf dem von Ihnen gewünschten Versandwege zu entrichten.

(2) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen für die termingerechte Ausführung des Auftrages notwendig sind.

§ 6 Gerichtsstand
Gerichtstand für beide Seiten ist Berlin. Es wird die Anwendung des deutschen Rechts vereinbart.

§ 7 Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder nichtig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

* * *

Bitte keine Abmahnung ohne uns vorher zu kontaktieren.

Wir sind mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln und Informationen bemüht, mit dem Inhalt oder der Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte / Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen nicht zu verletzen. Sollte dieses Ihrer Meinung dennoch an irgendeiner Stelle der Fall sein, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt  oder berichtigt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.

TAICO T&T / Stefan Knoll e.K.
Berlin, den 28.02.2003