Taico T&T

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseveranstaltungen der Firma TAICO Travel&Trade Inh. Stefan Knoll e.K.



Hinweis: Bevor Sie Ihre Reise buchen, sollten Sie sich Zeit für diese Zeilen nehmen. Die nachfolgenden Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzen die §§ 651 a ff. und sind Rechtsgrundlage der Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und uns und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Besondere Hinweise im Katalog oder Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang.

1. Anmeldung und Bestätigung

1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns auf Grundlage unsere Prospekte und/oder Reiseausschreibungen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande. Die Anmeldung erfolgt auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie jedenfalls wie für eigene Verpflichtungen dann einstehen, wenn Sie eine besondere Verpflichtung durch ausdrückliche oder gesonderte Erklärung übernommen haben. über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Zusendung der Reisebestätigung/Rechnung. Gleichzeitig erhalten Sie Ihren Sicherungsschein gem. § 651 k BGB. Reisebüros treten nur als Vermittler auf.

1.2 Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei telefonischer Anmeldung nicht vor, übersenden wir Ihnen diese unverzüglich per Kurier mit der Reisebestätigung/Rechnung. Spätestens  4 Werktage nach Versand  ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen.

1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt dann auf der Grundlage diesen neuen Angebotes zustande, wenn sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann.

2. Bezahlung

Eingehende Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste/n Forderung/en angerechnet.

2.1 Ihre eingezahlten Gelder sind gemäß § 651 k BGB abgesichert. Bitte überweisen Sie uns daher innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechung und des Sicherungsscheines die dort ausgewiesene Anzahlung. Sie beträgt 10 % des Reisepreises pro Person, höchstens 250,00 €. Die Rechnung ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Die Unterlagen werden Ihnen nach Ihrer Wahl unverzüglich nach Eingang der Zahlung zugesandt oder ausgehändigt.

2.2 Wenn Sie nach Reiseanmeldung Ihre Dokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben, benachrichtigen Sie uns bitte umgehend. In diesem Fall werden wir, Ihre rechzeitige Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden oder Ihnen anderweitig zur Verfügung stellen. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise auf Grund fehlender Reisedokumente nicht antreten, müssen wir das als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln.

3. Reiseprogramm und Leistungen

3.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibung in unserem Prospekt und/oder unserer Reiseausschreibung, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

3.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden sie unverzüglich von Leistungsänderungen oder -abweichungen über Ihre Buchungsstelle in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

3.3 Außergewöhnliche Währungsschwankungen oder Energiepreissteigerungen, insbesondere bei Flugreisen, berechtigen uns auch nach Vertragsschluss zu einer entsprechenden Änderung des Reisepreises, sofern zwischen Reisebestätigung und vertraglich vorgesehenen Antritt der Reise mehr als 4 Monate liegen. Liegen Preiserhöhungen über 5 %, sind Sie berechtigt, ohne Kosten innerhalb von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Ändern sich behördlich festgelegte oder genehmigte Beförderungstarife, ist eine Anpassung der Reise auch nach Vertragsschluss ohne weitere Voraussetzungen zulässig, soweit sonst der Mindestverkaufspreis unterschritten wird.

4. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

4.1 Rücktritt

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe der Rechnungs-/Bestätigungsnummer erklärt werden. Wir empfehlen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei TAICO Travel & Trade ( Deutschland ), Berlin. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als in den nachstehenden Pauschalen oder den Stornoregelungen unserer Reisebedingungen ausgewiesen.

4.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen Ersatz verlangen. Bei der Berechnung es Ersatzes werden ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts bzw. Nichtantritts von der Reise der angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Teilnehmer :

- bis zum 30.Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises;

- vom 29. bis 20.Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises;

- vom 19. - 10.Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises;

- vom 10. - 01.Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises;

- am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 90 % des Reisepreises

4.3 Bei Linienfügen

Bei Absagen oder Umbuchungen entstehen Bearbeitungsgebühren in Höhe von € 40,00 p.P. sowie ab dem Tag der Buchung/Flugscheinausstellung bei Sondertarifen zusätzlich € 60,00 p.P.  Die  Stornierungsgebühren von Seiten der Fluggesellschaft werden in allen Fällen zusätzlich berechnet.

4.4 Umbuchung

Sollten auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisebeginns, der Unterkunft, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich zum Zeitpunkt der Umbuchung für einen Reiserücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir Ihnen je Teilnehmer eine Bearbeitungsgebühr von € 50,00.

4.5 Ersatzteilnehmer

Jeder angemeldete Reiseteilnehmer kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel der Person des widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen der Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anforderungen - insbesondere die der jeweiligen Zielländer - entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, sind Sie verpflichtet, die dadurch entstandenen Mehrkosten, mindestens 50,00 € pro Person, an uns zu zahlen.

4.6 Schriftform, Rückgabe von Reiseunterlagen

In jedem Fall empfehlen wir Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen in Ihrem Interesse und aus Beweisgründen schriftlich abzugeben. Bei Stornierung sind bereits ausgehändigte Flugscheine, Bahnfahrtkarten usw. zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Verpflichtungen entgegenstehen oder wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

6. Rücktritt und Folgen durch den Reiseveranstalter

In folgenden Fällen können wir vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen :

6.1.a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass es die sofortige Aufhebung des Vertrages rechtfertigt. Kündigen wir den Reisevertrag, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der von uns den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

6.2.b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Wir sind in jedem Fall verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon ebenfalls unterrichten.

7. Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir, als auch Sie den Vertrag gemäß § 651 j BGB kündigen. Wird der Vertrag wegen höherer Gewalt gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4, Satz 1 BGB Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

8. Haftung, Verjährung

8.1. Eigene Leistungen

Im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes haften wir für

- eine gewissenhafte Reisevorbereitung;

- eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;

- die Richtigkeit der Reisebeschreibung, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen Prospekten, die von unserer Buchungsstelle verteilt werden oder Ihren Reiseunterlagen beiliegen, wenn sie nicht von uns herausgegeben wurden;

- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.

8.2. Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die von uns als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, z.B. Kongresse, Konzert-, Sport-, Theaterveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen, usw.) und die in der Reiseausschreibung und -bestätigung ausführlich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme unserer Reiseleistung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.

8.3. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den doppelten Reisepreis beschränkt:

a) Soweit ein dem Reisenden entstandener Schaden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist oder

b) soweit wir allein durch Verschulden eines Leistungsträgers für einen dem Reisenden entstandenen Schaden verantwortlich sind.

8.4. Eine Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit auf Grund internationaler übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

Kommt uns die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes in Verbindung mit den internationalen abkommen von Warschau, Den Haag, Guadaljara und der Montrealer Vereinbarungen (nur Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Ergänzend gelten die Bestimmungen des Seerechtsänderungsgesetzes sowie der §§ 651 a ff. BGB.

8.5. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend zu machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur dann noch geltend gemacht werden, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziff. 9.1., die binnen 7 Tage anzumelden sind.

8.6. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte, in einem Jahr. Bei schwebenden Verhandlungen über die erhobenen Ansprüche ist die Verjährung gehemmt, bis die Verhandlungen abgeschlossen sind. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in 3 Jahren.

9. Gewährleistung

9.1. Wird die Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Sie sind deshalb verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Dazu wenden Sie sich bitte zunächst an unseren örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (s. Reiseunterlagen). Enthalten die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung. Unsere Reiseleitung ist nicht befugt Ansprüche anzuerkennen.

Bei Verlust oder Beschädigung von Fluggepäck müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchführung Ihrer Ansprüche.

9.2. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen, es sei denn, die Abhilfe erfordert einen unverhältnismäßigen Aufwand. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben.

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so bedarf es keiner Fristsetzung. Sie können - möglichst schriftlich - den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.

10. Pass-, Visa und Gesundheitsbestimmungen

10.1. Für die Einhaltung von Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten Sie nicht oder falsch informiert. Diese Informationen gelten für Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von dieser ausgestellten Reisepasses sind. Ausländer oder Inhaber eines fremden Passes müssen oft andere Bestimmungen beachten. Wir empfehlen, hierzu Auskünfte beim zuständigen Konsulat bzw. der zuständigen diplomatischen Vertretung (Botschaft) einzuholen.

10.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist. Da technische Einrichtungen im Ausland häufig nicht dem deutschen Standard entsprechen, bitten wir um Beachtung der Benutzungs- bzw. Bedienungshinweise.

11. Versicherungen

Wir empfehlen Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, sofern nicht im Reisepreis bereits enthalten. Weiterhin empfehlen wir den Abschluss von Reiseversicherungen, die Gepäck-, Unfall-, Haftpflicht-, Krankenversicherung betreffen.

12. Allgemeine Bestimmungen

Die Angaben in unseren Prospekten erfolgen vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Prospekte über gleichlautende Reiseziele und -termine ihre Gültigkeit. Für Irrtümer, Druck- und Rechenfehler wird keine Haftung übernommen.

13. Die Ungültigkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Reiseveranstalter :

TAICO Travel&Trade Inh. Stefan Knoll e.K.
Engelroder Weg 7
13435 Berlin